Neues Energiewende-Gesetz: Chancen und Herausforderungen für Verbraucher und Anbieter

January 21, 2025
Benjamin Klein

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Inhaltsverzeichnis

Die Sommerpause neigt sich dem Ende zu, und der Gesetzgeber dreht noch einmal auf. Mit dem Referentenentwurf vom 28. August 2024 will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einige lang erwartete Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der laufenden Legislaturperiode umsetzen. Diese Gesetzesänderungen könnten weitreichende Auswirkungen auf den deutschen Energiemarkt haben.

Wichtige Änderungen im Überblick

Besonders markant sind die geplanten Änderungen des Verbraucherschutzrechts. Nach einem neuen § 41f EnWG wird es für Versorgungsunternehmen schwieriger, die Versorgung bei erheblichen Rückständen und absehbaren Zahlungsschwierigkeiten einzustellen. Dies soll die Versorgungssicherheit der Verbraucher erhöhen.

Ein neuer § 42c EnWG soll die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien regeln und erleichtern. Dies betrifft insbesondere die Aufdach-Photovoltaikanlagen. Verbraucher, die solche Anlagen betreiben, sollen den Strom mit anderen Verbrauchern teilen können, ohne die Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens erfüllen zu müssen.

Neue Regeln für die Netzanschlusskapazitäten

Der neue § 8a EEG sieht spezielle Regeln für die Reservierung von Netzanschlusskapazitäten vor. Damit schafft der Gesetzgeber erstmals einen Anspruch auf die Reservierung von Netzanschlusskapazitäten für EE-Anlagen und Speicher. Die Kriterien für die Reservierung sollen transparent und diskriminierungsfrei sein und neun Monate nach Inkrafttreten der Norm von der Bundesnetzagentur kommuniziert werden.

Erweiterung des Bundesbedarfsplans

Zusätzlich zur Anpassung der Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte plant das BMWK eine Vielzahl neuer Netzausbauvorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz aufzunehmen. Dies soll die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.

Energy Sharing und Beteiligungsgesetze

Energy Sharing ermöglicht regionalen Stromverbrauchern, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zusammenzuschließen und gemeinsam Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu betreiben. Die Bundesregierung will zudem klarere Vorgaben für die Beteiligungsgesetze auf Länderebene schaffen, um regulatorischen Wildwuchs zu vermeiden.

Erleichterungen für die Praxis

Die geplanten Änderungen des Energierechts sollen auch praktische Erleichterungen bringen:

- Die Verpflichtung zur Vollversorgung soll nach dem neuen § 42c Abs. 5 EnWG nicht bestehen.

- Ein neuer Kapazitätsreservierungsmechanismus soll Klarheit schaffen, wer wann beim Netzanschluss zum Zug kommt.

- Verbesserte Transparenz und verbindliche Fristen im Netzanschlussverfahren sollen zu einer effektiveren Planung der Anschlüsse beitragen.

Kritik und Verbesserungspotenzial

Trotz der vielen positiven Ansätze gibt es auch Kritik an dem Entwurf. So bedauern Branchenvertreter, dass Vorschläge zur vereinfachten Industriedirektbelieferung und zur Überbauung von Netzverknüpfungspunkten nicht berücksichtigt wurden. Diese Maßnahmen könnten den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen und kostengünstiger gestalten.

Auch Maßnahmen zur Direktvermarktung und zum Umgang mit negativen Strompreisen fehlen im Entwurf. Das BMWK hat jedoch angekündigt, sich auch noch mit diesen Punkten befassen zu wollen.

Fazit und Ausblick

Der Referentenentwurf des BMWK enthält viele begrüßenswerte Ansätze zur Neuregelung des deutschen Energiemarktes. Die geplanten Änderungen könnten die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende stärken und die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien erhöhen. Allerdings gibt es auch noch Verbesserungspotenzial, das im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden sollte.

Die Verbandsanhörung läuft derzeit, und der Entwurf ist auch in der Regierung noch nicht abgestimmt. Im September geht es weiter, und bis Ende des Jahres sollen noch weitere Anpassungen vorgenommen werden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Vorschläge des Referentenentwurfs in der Praxis auswirken und ob sie tatsächlich zu einer Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und einer Verbesserung der Versorgungssicherheit beitragen werden.

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