Die Heizungswelt steht vor einem Umbruch. Mit dem neuen Heizungsgesetz 2025 ändern sich die Rahmenbedingungen für Millionen von Immobilienbesitzern grundlegend. Nach intensiven politischen Debatten herrscht Unsicherheit: Bleibt die 65%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe bestehen? Werden Fördermittel gekürzt? Eine falsche Entscheidung – sei es wegen steigender CO₂-Preise oder teurer Biobrennstoffe – kann langfristig kostspielig werden. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die aktuellen Regelungen und Fristen sowie Besonderheiten für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Das neue Heizungsgesetz 2025: Kernpunkte und Anforderungen
Im Zentrum des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) steht die sogenannte 65%-Regel: Alle neu eingebauten Heizungsanlagen müssen ab 2024 mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Die Regelung gilt zunächst für Neubauten in definierten Neubaugebieten und wird schrittweise auf Bestandsgebäude ausgeweitet.
Der Gesetzgeber koppelt diese Vorgabe an die kommunale Wärmeplanung:
- Größere Gemeinden (über 100.000 Einwohner): Wärmeplan bis 30. Juni 2026
- Kleinere Gemeinden: Wärmeplan bis 30. Juni 2028
Erst einen Monat nach Bekanntgabe der Wärmeplanung greifen die neuen Anforderungen für Bestandsimmobilien. Dies ermöglicht Eigentümern, ihre Investitionen an regionalen Planungen auszurichten.
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Übergangsregelungen und stufenweise Umsetzung
Für Heizungsanlagen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Wirksamwerden der kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, gelten Übergangsregelungen mit schrittweiser Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien:
- Ab 2029: mindestens 15% erneuerbare Energien
- Ab 2035: 30% erneuerbare Energien
- Ab 2040: 60% erneuerbare Energien
Gewerbliche Immobilienbesitzer können alternativ den Endenergieverbrauch für Raumwärme um mindestens 40% senken und so auf den strikten Nachweis des 65%-Anteils verzichten.
Übergangsfristen und Ausnahmen
Um die Umstellung sozial verträglich zu gestalten, hat der Gesetzgeber differenzierte Übergangsfristen definiert:
- Größere Gemeinden: Übergangsfrist bis 30. Juni 2026
- Kleinere Gemeinden: Übergangsfrist bis 30. Juni 2028
Wird ein Wärmeplan vor Ablauf dieser Fristen eingeführt, werden die Anforderungen bereits einen Monat nach der Bekanntgabe wirksam. Zusätzlich gewährt das Gesetz eine allgemeine Übergangsfrist von fünf Jahren beim Heizungsaustausch nach den festgelegten Stichtagen.
Die 65%-Regel praktisch umsetzen
Bei der Umsetzung der 65%-Regel haben Immobilienbesitzer verschiedene Optionen:
- Wärmepumpen
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasse-Heizungen
- Hybride Systeme
Der Anteil erneuerbarer Energien muss nachweislich eingehalten und für mindestens zehn Jahre dokumentiert werden. Moderne Anlagen wie Wärmepumpen bieten dabei den Vorteil, wirtschaftlich und nachhaltig eine zukunftssichere Energiestrategie aufzubauen.
Spezielle Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften
Für WEGs gelten Sonderklauseln:
- Bis 31. Dezember 2024 müssen umfassende Informationen über bestehende Heizungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfeger eingeholt werden
- Bei erstmaligem Heizungstausch ist umgehend eine Eigentümerversammlung einzuberufen
- Quartierslösungen sind möglich, bei denen der Energiebedarf aller beteiligten Immobilien zu mindestens 65% durch erneuerbare Energien gedeckt wird
Energieeffizienz und Kostenreduzierung
Ein weiterer Aspekt des Heizungsgesetzes ist die Senkung des Endenergieverbrauchs. Moderne Wärmepumpen kombiniert mit optimierter Gebäudehüllung können den Energieverbrauch um bis zu 50% reduzieren. Neben niedrigeren Betriebskosten steigt auch der Immobilienwert – besonders wichtig in Zeiten steigender CO₂-Preise.
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Fazit: Das neue Heizungsgesetz 2025 – Ihre Weichen für die Zukunft stellen
Das Heizungsgesetz 2025 stellt Immobilienbesitzer vor Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig einen strukturierten Rahmen zur nachhaltigen Modernisierung von Heizsystemen. Die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien, gestaffelte Übergangsfristen und die Einbindung der kommunalen Wärmeplanung ermöglichen fundierte Zukunftsentscheidungen. Besonders für WEGs und Betreiber von Wärmepumpenanlagen sind frühzeitige Planungen und professionelle Beratung unerlässlich.
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