Die Wärmewende ist in vollem Gange – und mit ihr kommen tiefgreifende Veränderungen für Millionen Hausbesitzer und Mieter. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), das den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme regelt. Muss eine funktionierende Gasheizung sofort ersetzt werden? Wie wirken sich die gestaffelten Übergangsfristen auf Bestandsgebäude aus? Welche Förderprogramme gibt es?
Bei Investitionen, die die nächsten 20 bis 30 Jahre beeinflussen, ist fundierte Information unerlässlich. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die konkreten Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes, relevante Fristen und Übergangsregelungen sowie die Bandbreite möglicher Technologien – von Wärmepumpen über Hybridlösungen bis hin zu Wasserstoff.
Das neue Heizungsgesetz 2024: Die wichtigsten Änderungen
Im Kern des neuen GEG steht die Verpflichtung, neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Diese 65%-Regelung gilt zunächst für Neubauten in definierten Neubaugebieten und wird schrittweise auf Bestandsgebäude ausgeweitet.
Die technische Umsetzung ist dabei vielseitig möglich:
- Direkte Lösungen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen
- Hybridtechnologien, die konventionelle Heizungen kombinieren
- Anschluss an Wärmenetze
- Zukünftiger Einsatz von grünem Wasserstoff
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Die 65%-Regelung: Praktische Auswirkungen für Hausbesitzer
Die zentrale Neuerung bedeutet nicht zwangsläufig den sofortigen Austausch funktionierender Heizungen. Eine bestehende Gasheizung kann weiterhin eingebaut werden, wenn sie durch Solarthermie oder Abwärmenutzung den 65%-Anteil erneuerbarer Energien erreicht. Alternativ kann eine deutliche Reduzierung des Endenergieverbrauchs für Raumwärme den fehlenden Anteil ausgleichen.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten besondere Vorgaben:
- Bis Ende 2024 müssen detaillierte Informationen vom Bezirksschornsteinfeger eingeholt werden
- Die erhobenen Daten (Art, Alter, Funktionstüchtigkeit, Nennwärmeleistung) dienen als Basis für die Planung zentralisierter Wärmeversorgung
- Das Gesetz fordert entweder eine Verringerung des Endenergieverbrauchs um mindestens 40% oder eine Kombination aus Einsparungen und dem Einsatz erneuerbarer Energien
Fristen und Übergangsregelungen: Ihr persönlicher Zeitplan
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt schrittweise und ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt:
Gemeindegröße
Frist für Wärmeplanung
> 100.000 Einwohner
bis 30. Juni 2026
< 100.000 Einwohner
bis 30. Juni 2028
Die neuen Regelungen für Bestandsgebäude greifen vollumfänglich erst einen Monat nach Bekanntgabe dieser Wärmeplanung. Für Eigentümer, die zwischen dem 1. Januar 2024 und den Stichtagen eine neue Heizungsanlage einbauen, ohne die 65%-Anforderung zu erfüllen, gelten gestaffelte Nachrüstpflichten:
- Ab 2029: mindestens 15% erneuerbare Energien
- Ab 2035: mindestens 30% erneuerbare Energien
Für Gewerbeimmobilien oder Gebäude in speziellen Wärmeplangebieten greifen die Bestimmungen bereits früher – ein wichtiger Faktor für strategische Investitionsentscheidungen.
Attraktive Fördermöglichkeiten für erneuerbare Heizsysteme
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht den Umstieg wirtschaftlich attraktiv. Zuschüsse von bis zu 30% der Investitionskosten sind beim Einbau klimafreundlicher Technologien möglich. Besonders gefördert werden:
- Wärmepumpen
- Biomasseanlagen
- Solarthermische Systeme
Einkommensschwache Haushalte können zusätzliche Boni erhalten, die die Förderquote weiter erhöhen. Für Eigentümergemeinschaften existieren Sonderregelungen zur Erleichterung gemeinsamer Umstellungen.
Auch die verpflichtende Heizungsprüfung und -optimierung älterer Anlagen bietet Potenzial zur nachhaltigen Energieeinsparung – beispielsweise durch Anpassung der Vorlauftemperatur oder Aktivierung von Nachtabsenkungen.
Wärmenetze und Wasserstoff: Zukunftsweisende Alternativen
Das neue Heizungsgesetz setzt neben direkten Technologien auch auf flexible Lösungsansätze:
- Wärmenetze: In Gebieten mit geplanten Wärmenetzen, die mindestens 65% erneuerbare Energien garantieren, können Sie vorübergehend von der strengen Regelung abweichen.
- H2-ready-Gasheizsysteme: Diese eröffnen den Weg zu einer zukünftigen Umstellung auf Wasserstoffbetrieb. In ausgewiesenen Wasserstoffnetzausbaugebieten werden Fahrpläne für die technische, zeitliche und finanzielle Umrüstung erstellt.
Sollten die gesetzlich vorgeschriebenen Umstellungsziele nicht erreicht werden, besteht ein Anspruch auf Erstattung anfallender Mehrkosten.
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Fazit: Navigieren Sie sicher durch das neue Heizungsgesetz 2024
Das neue Heizungsgesetz 2024 ist ein zentraler Schritt zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors und erfordert strategisches Handeln – ob für Einfamilienhausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften oder gewerbliche Investoren. Die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien und die flexible Ausgestaltung der Übergangs- und Förderregelungen bieten zahlreiche Optionen.
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