Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und stellen Bauherren vor grundlegende Entscheidungen bei der Neugestaltung ihrer Heizsysteme. Die verpflichtende 65‑Prozent-Regel, nach der mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs eines Neubaus durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen, verändert die Planung von Eigenheimen nachhaltig. Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseanlagen und hybride Systeme rücken in den Fokus. Doch welche technische Lösung ist für Ihr Projekt am wirtschaftlichsten? Im Folgenden erfahren Sie, welche Vorgaben das Heizungsgesetz für Neubauten konkret macht und wie Sie Ihre Investition zukunftssicher planen.
Das Heizungsgesetz für Neubauten: Die 65‑Prozent-Regel verstehen
Die 65‑Prozent-Regel des GEG schreibt vor, dass Neubauten einen Großteil ihres Wärmebedarfs mittels erneuerbarer Energien decken müssen. Diese Regelung betrifft Ein- und Mehrfamilienhäuser gleichermaßen. Maßgeblich ist es, den Endenergieverbrauch über ein Jahr gesehen signifikant zu senken. Der Endenergieverbrauch des Gebäudes soll im Vergleich zu vor der Erneuerung um mindestens 40 Prozent sinken – andernfalls muss der fehlende Prozentsatz durch den Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien kompensiert werden. Diese Regelung sorgt dafür, dass das Heizungsgesetz nicht nur auf ökologische Nachhaltigkeit, sondern auch auf wirtschaftliche Effizienz abzielt.
Technische Umsetzung der 65‑Prozent-Regel im Neubau
Um die Vorgaben des Heizungsgesetzes technisch umzusetzen, haben sich verschiedene Lösungen etabliert:
- Wärmepumpen: Bei Luft‑Wasser‑Wärmepumpen ist eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) von 2,7 vorgeschrieben, während Wasser‑Wasser‑ oder Sole‑Wasser‑Systeme einen Mindestwert von 3,0 erreichen müssen.
- Fernwärmesysteme: Eine Option, sofern sie den erforderlichen Anteil erneuerbarer Energie erfüllen.
- Biomasseheizungen: Betrieben mit Holzpellets oder Hackschnitzeln.
- Hybridlösungen: Kombinationen wie eine Gasheizung mit Solarthermieanlage.
Für Zentralheizungen schreibt das Gesetz selbsttätig wirkende Regelungseinrichtungen vor, die die Raumtemperatur individuell steuern. Bei Anlagen mit Wasser als Wärmeträger muss in jedem Raum eine autonome Temperaturregelung gewährleistet sein.
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Technische Anforderungen an Heizsysteme im Neubau nach GEG
Alle zulässigen Anlagenkonzepte – seien es Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse‑Heizungen – müssen innerhalb der thermischen Gebäudehülle platziert werden und eine zentrale Warmwasserbereitung ermöglichen. Wärmepumpen werden idealerweise mit Flächenheizsystemen wie Fußboden- oder Wandheizungen kombiniert. Bei Luft‑Wasser‑Wärmepumpen ist zusätzlich eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich, um einen Mindestgrad der Wärmebereitstellung von 80 Prozent zu erzielen.
Bei mehreren Heizungsanlagen im selben Gebäude kann der Nachweis entweder für einzelne Anlagen oder für das Gesamtsystem erbracht werden.
Fördermöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Heizsysteme
Die Investition in nachhaltige Heiztechnologien wird durch staatliche Förderprogramme attraktiver. Nach §89 GEG werden insbesondere solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen sowie Systeme zur Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme unterstützt. Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Wärmepumpen ist die Erfüllung der EU-Richtlinie 2018/2001.
Ein wirtschaftlicher Vorteil ergibt sich durch den kombinierten Betrieb unterschiedlicher Technologien. Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen ermöglichen den Eigenverbrauch selbst erzeugten Stroms und senken die Betriebskosten nachhaltig. Obwohl die Anfangsinvestitionen höher ausfallen, amortisieren sich diese Systeme in der Regel innerhalb von 10 bis 15 Jahren durch niedrigere Betriebskosten und längere Lebensdauern.
Quartierslösungen und gemeinschaftliche Wärmeversorgung
Das GEG eröffnet Perspektiven für gemeinschaftliche Wärmeversorgungskonzepte in Neubaugebieten. Mit §107 können Eigentümer benachbarter Gebäude gemeinsam über zentrale Anlagen zur Wärmeerzeugung entscheiden. Solche Quartierslösungen bieten signifikante Vorteile:
- Größere Anlagen arbeiten effizienter
- Niedrigere spezifische Investitionskosten
- Besserer Ausgleich von Lastspitzen
- Höhere Versorgungssicherheit
Für die Umsetzung empfiehlt sich frühzeitiger Kontakt mit Nachbarn, Projektentwicklern und kommunalen Wärmeplanern sowie klare vertragliche Regelungen.
Praxisnahe Entscheidungshilfen für Bauherren bei der Heizungswahl
Die Auswahl der richtigen Heizungsanlage erfordert eine genaue Analyse des Gebäudeenergiebedarfs. Eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 liefert präzise Daten für die optimale Auslegung. Bei Wärmepumpen ist die Wahl der Wärmequelle entscheidend:
- Erdwärmepumpen bieten höhere Effizienz, erfordern jedoch mehr Platz und höhere Investitionen
- Luft-Wasser-Wärmepumpen sind einfacher zu installieren, können aber bei niedrigen Außentemperaturen an Effizienz verlieren
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte den gesamten Lebenszyklus der Anlage einbeziehen – von der Anschaffung über Betrieb bis zu möglichen Energiepreissteigerungen. Auch die Kompatibilität mit Erweiterungen wie Photovoltaik oder Batteriespeicher spielt eine wesentliche Rolle.
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Fazit: Heizungsgesetz für Neubauten – Ihre Entscheidung für die Zukunft
Das neue Heizungsgesetz bringt umfassende Veränderungen für die Planung von Neubauten mit sich und verpflichtet Bauherren zu einem innovativen, nachhaltigen Heizkonzept. Mit der klaren Vorgabe, mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abzudecken, wird der Einsatz moderner Technologien wie Wärmepumpen, Solarthermie und zentraler Fernwärme zunehmend zur Norm. Trotz der anfänglich komplexen Regelungen ergeben sich sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile, die langfristig zu einer zukunftssicheren und kosteneffizienten Wärmeversorgung beitragen. Für eine passgenaue Planung und optimale Umsetzung Ihres Projekts ist eine kompetente Beratung unerlässlich. Kontaktieren Sie uns, um eine maßgeschneiderte Lösung zu erhalten, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.