Das neue Heizungsgesetz: Was es für Ihr Zuhause bedeutet

June 13, 2025
Roman Rittmann
The Growth-Engineer

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Inhaltsverzeichnis

Die Heizung im Keller läuft seit Jahren zuverlässig – doch plötzlich steht sie im Zentrum einer hitzigen gesellschaftlichen Debatte. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Bundesregierung einen Meilenstein der Wärmewende gesetzt, der viele Hausbesitzer verunsichert. Fragen wie „Muss ich meine Heizung sofort austauschen?", „Welche Alternativen gibt es zu Gas und Öl?" oder „Wer übernimmt die Kosten?" drängen in den Vordergrund.

Das Gebäudegesetz fordert, dass der Endenergieverbrauch neuer Heizsysteme im Vergleich zu alten Anlagen um mindestens 40 Prozent sinken muss – eine Anforderung, die durch die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien unterstützt wird. Diese Vorgaben betreffen nicht nur Einzelhaushalte, sondern auch komplexe Immobilienbestände wie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) oder Mietobjekte.

Spezielle Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter

Das neue Heizungsgesetz berücksichtigt die besonderen Herausforderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. WEGs mit bestehenden Etagenheizungen sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2024 vom Bezirksschornsteinfeger detaillierte Informationen zu ihren Heizungsanlagen einzuholen. Diese Daten bilden die Basis für ein gemeinsames Konzept zur Zentralisierung der Wärmeversorgung – ein wichtiger Prozess angesichts der komplexen Entscheidungswege in Eigentümergemeinschaften.

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Auch Mieter profitieren von Schutzmaßnahmen: Vermieter müssen die ordnungsgemäße Installation und Funktionsfähigkeit neuer Heizsysteme bei energetischen Modernisierungen nachweisen. Das Gesetz schreibt zudem regelmäßige Heizungsprüfungen vor, bei denen die Optimierung der Heizkurve, die Heizwasserqualität und die regelkonforme Absenkung der Warmwassertemperaturen überprüft werden.

Technische Anforderungen und Heizungsoptionen

Im Zentrum des GEG steht die 65%-Regel, wonach neue Heizanlagen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für die praktische Umsetzung bieten sich verschiedene Lösungen an:

  • Wärmepumpensysteme (Sole-Wasser, Wasser-Wasser oder Luft-Wasser) in Kombination mit Flächenheizsystemen
  • Fernwärmeanschlüsse mit strengem Primärenergiefaktor
  • Biomasse-Heizungen mit Holzpellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz

In Mehrfamilienhäusern muss jede Wohneinheit mit einer effizienten Anlage ausgestattet sein, um Energieeffizienz und Wohnkomfort zu gewährleisten.

Übergangsfristen und Sonderregelungen für Bestandsgebäude

Das Gesetz sieht umfangreiche Übergangsfristen vor. Eigentümer bestehender Heizsysteme müssen ab 2024 auf erneuerbare Energien umstellen – zunächst aber hauptsächlich in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude wird die Pflicht erst relevant, wenn die jeweilige Kommune eine verbindliche Wärmeplanung vorlegt:

  • Großstädte (über 100.000 Einwohner): Vorgaben greifen Mitte 2026
  • Kleinere Kommunen: Vorlaufzeit bis Mitte 2028

Besondere Erleichterungen gelten für:

  • Immobilienbesitzer ab 80 Jahren mit selbstgenutzter Immobilie
  • Eigentümer, die seit sechs Monaten einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen

Funktionsfähige Gasheizungen dürfen auch nach 2024 weiterbetrieben werden. Bei einem Defekt ist eine Übergangslösung möglich, die jedoch bis 2045 auf regenerative Energien umgestellt werden muss. Die Innovationsklausel des GEG ermöglicht zudem gemeinschaftliche Lösungswege für zusammenhängende Immobilien, was besonders für Quartierslösungen vorteilhaft ist.

Finanzielle Förderung und Optimierungsmöglichkeiten

Ein zentraler Aspekt des Heizungsgesetzes ist die umfassende finanzielle Unterstützung. Für Bestandsgebäude wird eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten gewährt, die bei einkommensschwachen Haushalten um weitere 30 Prozent auf bis zu 60 Prozent steigen kann. Für WEGs ist ein zusätzlicher Bonus von 20 Prozent vorgesehen, wodurch Förderquoten von bis zu 70 Prozent möglich sind.

Die Fördermittel decken nicht nur den Austausch oder die Neuinvestition in Heizsysteme ab, sondern auch begleitende Maßnahmen wie:

  • Optimierungen am Wärmeverteilsystem
  • Hydraulischen Abgleich
  • Bauliche Verbesserungen an der Gebäudehülle

Wichtig: Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahmen bei der KfW oder dem BAFA eingereicht werden.

Fazit

Das neue Heizungsgesetz stellt Immobilienbesitzer vor Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung. Die Kombination aus technischen Anforderungen, flexiblen Übergangsfristen und attraktiven Förderkonditionen eröffnet vielfältige Möglichkeiten, Energieeffizienz zu erreichen – ohne unnötige finanzielle Risiken einzugehen.

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