Bundeswirtschaftsministerium legt geplante Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat kürzlich einen Referentenentwurf vorgelegt, der bedeutende Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) umfasst. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Endkundenmärkte, den Netzausbau und die Netzregulierung. Ein weiterer Bestandteil ist die geplante Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung, die im Rahmen des Bürokratieabbaus vorgenommen werden soll.
Überblick über die geplanten Änderungen
Der Entwurf zielt darauf ab, die Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich anzupassen. Außerdem werden Regelungen zur Beschleunigung des Netzanschlussverfahrens durch erhöhte Transparenz und Verbindlichkeit des Verfahrens vorgeschlagen. Weitere Maßnahmen betreffen die Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Um die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, sollen auf der Grundlage des bestätigten Netzentwicklungsplans zahlreiche neue Netzausbauvorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen werden. Diese Änderungen im Planungsrecht, insbesondere im Netzausbaubeschleunigungsgesetz, sollen ebenfalls zur Beschleunigung des Netzausbaus beitragen.
Maßnahmen zur Bürokratieentlastung
Zusätzlich zu den oben genannten Änderungen sind weitere Anpassungen an bestehenden Gesetzen vorgesehen, die auf der Grundlage von Anwendungserfahrungen und dem Ziel des Bürokratieabbaus vorgenommen werden. Die geplante Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung umfasst redaktionelle Anpassungen und Meldeerleichterungen, die ebenfalls den Bürokratieabbau unterstützen sollen.
Wichtige Kernpunkte des Referentenentwurfs
Der Referentenentwurf enthält folgende zentrale Maßnahmen:
- Anpassung der Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen.
- Beschleunigung des Netzanschlussverfahrens durch erhöhte Transparenz und Verbindlichkeit.
- Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes.
- Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
- Aufnahme neuer Netzausbauvorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz.
- Änderungen im Planungsrecht zur Beschleunigung des Netzausbaus.
- Anpassungen an bestehenden Gesetzen zur Berücksichtigung von Anwendungserfahrungen und Bürokratieabbau.
Reaktionen und weitere Schritte
Innerhalb der Bundesregierung sind die Vorhaben allerdings noch nicht abgestimmt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat daher die Länder- und Verbändeanhörung zu den geplanten Änderungen eingeleitet. Stellungnahmen zu diesen Entwürfen können bis einschließlich 10. September 2024 eingereicht werden.
Zusätzlich wird derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert, ob eine Ausweitung der mit dem sogenannten Solarpaket I eingeführten naturschutzfachlichen Mindestkriterien auch auf ungeförderte PV-Anlagen erfolgen sollte. Auch hierzu können Stellungnahmen abgegeben werden.
Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Dokumente zu den Entwürfen sollen möglichst elektronisch lesbar und als barrierefreie PDF-Dokumente übersandt werden, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Alle eingereichten Stellungnahmen werden grundsätzlich auf der Internetseite des BMWK veröffentlicht. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die in der Stellungnahme enthalten sind.
Mit der Übersendung der Stellungnahme wird eingewilligt, dass die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Angaben, die nicht veröffentlicht werden sollen, müssen aus dem Dokument entfernt werden. Falls der Veröffentlichung im Internet insgesamt widersprochen wird, wird auf der Internetseite des BMWK lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer sie verfasst hat. Mit der Einsendung werden dem BMWK die Nutzungsrechte für die zeitlich unbefristete Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Internetseite des BMWK eingeräumt.
Lobbyregister und Stellungnahmen
Aufgrund des Inkrafttretens des Lobbyregistergesetzes werden Stellungnahmen nur zur Kenntnis genommen und auf der Internetseite des BMWK veröffentlicht, wenn der Urheber bzw. die Institution, die der Urheber der Stellungnahme vertritt, im Lobbyregister vollständig registriert ist oder unter eine Ausnahme des Lobbyregistergesetzes fällt. Es wird darum gebeten, bei der Übersendung der Stellungnahme, in der E-Mail die Registrierung im Lobbyregister nachzuweisen oder das Vorliegen einer Ausnahme von der (vollständigen) Registrierungspflicht darzulegen. Wenn ein solcher Nachweis in der Übersendungs-E-Mail nicht erfolgt, wird die Stellungnahme weder zur Kenntnis genommen noch auf der Internetseite des BMWK veröffentlicht.
Weitere Informationen und Downloads
Weiterführende Informationen zu den Entwürfen können auf der Internetseite des BMWK abgerufen werden. Dort stehen auch die vollständigen Texte der Referentenentwürfe als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung.
Verwandte Themen wie Energiewende, erneuerbare Energien, EEG-Reform, konventionelle Energieträger, Netze und Netzausbau, Strommarkt der Zukunft, Energiespeicher, Energieeffizienz, Energiewende im Gebäudebereich, Energieforschung sowie europäische und internationale Energiepolitik werden ebenfalls auf der BMWK-Website behandelt.
Fazit
Die geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Marktstammdatenregisterverordnung stellen einen wichtigen Schritt zur Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an die aktuellen Erfordernisse der Energiewirtschaft dar. Durch die Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit soll die Energiewende in Deutschland weiter vorangetrieben werden. Die Einbindung der Öffentlichkeit und die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen unterstreichen die Transparenz des Verfahrens.
Es bleibt abzuwarten, wie die vorgeschlagenen Änderungen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und letztlich umgesetzt werden. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, wie die verschiedenen Akteure auf die geplanten Neuerungen reagieren und welche Anpassungen möglicherweise noch vorgenommen werden.