BEE drängt auf Fortschritt beim Energy Sharing in Deutschland

January 21, 2025
Roman Rittmann
The Growth-Engineer

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Inhaltsverzeichnis

Bereits seit Mitte 2021 fordert die Europäische Union die Umsetzung von Möglichkeiten zum Energy Sharing. In Deutschland fehlen jedoch bis heute konkrete gesetzliche Regelungen, um dieses Konzept zu realisieren. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat nun gemeinsam mit Partnern ein umfassendes Modell vorgeschlagen und fordert die Bundesregierung auf, endlich konkrete Vorschläge zur Umsetzung vorzulegen.
 

Hintergrund und bisherige Entwicklungen

Die Europäische Union hat bereits 2021 die Mitgliedstaaten verpflichtet, Möglichkeiten zum Energy Sharing zu schaffen. Dieses Konzept erlaubt es regionalen Stromverbrauchern, darunter Privathaushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zu formieren und gemeinsam Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu betreiben. Dabei können die Gesellschaften sich aus ihrem erzeugten Strom selbst versorgen.

Die Bundesregierung hat zwar einen Gesetzentwurf angekündigt, bleibt diesen jedoch bislang schuldig. Der BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter zufolge ist diese Verzögerung unverständlich. „Trotz des langen zeitlichen Vorlaufs und der ursprünglich von der EU gesetzten Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 haben es die Bundesregierungen bislang versäumt, einen belastbaren Rechtsrahmen für das Energy Sharing vorzulegen“, sagte sie.

Vorteile des Energy Sharing

Energy Sharing bietet zahlreiche Vorteile. Es entlastet Verbraucher finanziell und ermöglicht ihnen gleichzeitig eine aktive Teilnahme an der Energiewende. Durch die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien wird die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht. „Energy Sharing führt zu einer finanziellen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, während sie gleichzeitig aktiv an der Energiewende teilnehmen“, so Dr. Simone Peter.

Darüber hinaus schafft Energy Sharing Anreize für einen dezentralen Verbrauch von Erneuerbaren Energien und steigert die Akzeptanz für die Energiewende. Die zunächst für die beteiligten Gesellschaften entstehenden Mehrkosten sollten mittels einer Energy Sharing-Prämie gedeckt werden. Diese Prämie sollte an die Bürgerenergiegesellschaften je direkt verbrauchter Kilowattstunde gezahlt werden.

Beispiele aus anderen EU-Mitgliedstaaten

Andere EU-Mitgliedstaaten wie Österreich haben bereits entsprechende Modelle erfolgreich eingeführt. Diese Energiegemeinschaften sind auch schon von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt worden. Diese Vorbilder zeigen, dass Energy Sharing nicht nur machbar, sondern auch effektiv ist.

Forderungen des BEE

Der BEE hat gemeinsam mit dem Bündnis Bürgerenergie, der DGRV und anderen Partnern bereits ein konkretes Modell zur Umsetzung des Energy Sharings vorgelegt. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung den schon seit längerem angekündigten Entwurf nun endlich für die Verbändebeteiligung freigibt und dabei unsere sehr konkreten Vorschläge aufgreift“, kommentierte Dr. Simone Peter.

Die Vorschläge umfassen unter anderem die Fortzahlung der Marktprämie für die beteiligten Erneuerbare-Energieanlagen. Zudem sollte die Energy Sharing-Prämie pro verbrauchter Kilowattstunde gezahlt werden. Diese Maßnahmen würden die demokratische Teilhabe an der Energiewende stärken und gleichzeitig die Akzeptanz für den notwendigen Ausbau erhöhen.

Notwendigkeit einer sicheren digitalen Infrastruktur

Um viele dezentrale Erzeuger und Verbraucher innerhalb der Bürgerenergiegesellschaften und im Zusammenwirken mit externen Akteuren im Energiesystem effizient zu verbinden, brauche es nicht nur einen klaren Rechtsrahmen, sondern auch eine sichere digitale Infrastruktur. Der granulare Abgleich von Erzeugung und Verbrauch sei für jedes denkbare Modell zentral und werde so effizient und schnell möglich.

Mit intelligenten Messsystemen würde in Deutschland derzeit eine gute und sichere Basis geschaffen, nicht nur für die Datenerfassung, sondern auch für die Steuerung von Anlagen. Darauf aufbauend könne die Abrechnung nach variablem Tarif erfolgen und der Einsatz der Energieanlagen digital gestützt optimiert, geplant bis hin zu automatisiert gesteuert werden.

Fazit

Das Konzept des Energy Sharings bietet nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, aktiv am Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit teilzuhaben. Die konkreten Vorschläge zur Umsetzung liegen auf dem Tisch. Es wird höchste Zeit, dass sich die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt, damit Energy Sharing zu einer guten Grundlage für die breite Beteiligung der Menschen im Land an der Energiewende werden kann.

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